Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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27.01.2026
Entscheidungen im Verfahren
24.07.2024
Entscheidungen im Verfahren
24.07.2024
Sonstiges
24.07.2024
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
27.12.2022
Entscheidungen im Verfahren
01.12.2021
Sonstiges
04.03.2013
Entscheidungen im Verfahren
22.01.2013
Termine
05.07.2012
Entscheidungen im Verfahren
04.06.2012
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19.04.2011
Entscheidungen im Verfahren
28.03.2011
Entscheidungen im Verfahren
13.01.2011
Eröffnungen
19.08.2010
Sicherungsmaßnahmen
19.11.2009 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2008 bis zum 31.12.2008
05.01.2009 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2007 bis zum 31.12.2007
03.01.2008 Jahresabschluss zum 31.12.2006